Finanzierung

Bei uns gibt es Kostentransparenz

Deshalb fallen keine Wegpauschalen, Gebühren oder andere versteckte Kosten an

Pflegerische Leistungen

Die Kosten der pflegerischen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KLV) – also der durch eine Ärztin oder einen Arzt verordneten Leistungen – übernimmt die Krankenversicherung.

Tarife für Pflegeleistungen (gültig ab 2020)

Für Abklärung, Beratung und Koordination

Fr. 76.90 / Std

Für Untersuchungs- und Behandlungsleistungen

Fr. 63.00 / Std

Für Massnahmen der Grundpflege

Fr. 52.60 / Std

Klientenbeteiligung auf obige Tarife

Fr. 15.35 max. / Tag

Die Leistungen der Spitex werden in der Regel direkt dem Krankenversicherer in Rechnung gestellt. Dieser wiederum verrechnet der Patientin / dem Klienten Selbstbehalt und Franchise.

Im Kanton St. Gallen werden 20% der verrechneten Kosten – bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 15.35 pro Tag – Klientinnen und Klienten von den Spitexorganisationen als Klientenbeteiligung in Rechnung gestellt.

Diese Kosten sind von den Klientinnen und Klienten selbst zu trage.

Sie bezahlen stets Fr. 45.00 pro Stunde (exkl. MWST), eine Wegpauschale verrechnen wir nicht. Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keinen Zuschuss für hauswirtschaftliche Spitex-Dienstleistungen. Doch manche Krankenversicherungen offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen vergütet wird. Auch hier kann es sein, dass die AHV die Kosten übernimmt, sofern Sie Ergänzungsleistungen beziehen.

Die Tarife der Krankenversicherer sind schweizweit einheitlich geregelt und werden vom Bundesrat festgelegt.

Sie können Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause beantragen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Mehr dazu unter www.ahv-iv.ch

Bewahren Sie Ihre Abrechnung der Krankenkasse und jene er Spitex-Xundheit Plus für Ihre Steuererklärung auf. Sie können unsere Leistungsabrechnungen Ihrer Krankenkasse  geltend machen

Tarife nach KLV-Gesetz

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